Hausordnung

HAUSORDNUNG
für Besucherinnen und Besucher aller Veranstaltungsstätten der Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m. b. H.
gemäß § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 idgF

ANWENDUNGS- und GELTUNGSBEREICH
Diese Hausordnung gilt für Veranstaltungen in den Veranstaltungs-stätten der Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. Die Einhaltung der Bestimmungen ist verpflichtend; bei Verstößen ist der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte untersagt.
Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung unterliegt den Strafbe-stimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes idgF.

ZUTRITTSKONTROLLE und AUFENTHALT
Der Eintritt ist ausschließlich auf die für das Publikum vorgesehenen Bereiche beschränkt. Ohne gültige Eintrittskarte dürfen Besu-cher*innen nicht eingelassen werden. Auf Verlangen sind die Ein-tritts- oder Abokarten dem Publikumsdienst vorzuweisen.
Eingesetztes Sicherheit- und Ordnungspersonal ist berechtigt, vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen, sowie Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z. B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern.
Nach Vorstellungsbeginn können zu spät kommende Personen aus-schließlich in der Pause eingelassen werden.
Nach Veranstaltungsende haben alle Besucher*innen die Veran-staltungsstätte schnellst möglich zu verlassen.

JUGENDSCHUTZ
Das Wr. Jugendschutzgesetz idgF gilt in allen Veranstaltungsstätten.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Sub-stanzen, die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstal-tungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insb. Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen oder der Betriebssicher-heit) darstellen können. Verboten sind insbesondere:

  • Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Be-drohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübli-che Taschenfeuerzeuge;
  • giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackun-gen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material her-gestellt sind;
  • pyrotechnische Gegenstände;
  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente;
  • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
  • Pfeffersprays und Tränengas;
  • große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, große Taschen, Rucksäcke, Trinkrucksäcke, Reisekoffer;
  • Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
  • rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexis-tisches oder politisches Propagandamaterial.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verbo-ten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem Sicherheits- bzw. Ordnungspersonal. Dieses ist berechtigt, die betreffenden Per-sonen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

MITFÜHREN VON TIEREN
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind – bei Vorlage der entsprechenden Nachweise – Blindenführ- und Part-nerhunde. Blindenführhunde haben ein Führgestell, Partnerhunde eine Leine und einen Maulkorb zu tragen.

ABSTELLEN VON FAHRZEUGEN
Alle Flucht- und Verkehrswege sind stets freizuhalten. Rollstühle und Stehplätze sind nur in den eigens hierfür bestimmten Bereichen zulässig. Das Mitbringen von eigenen Sitzgelegenheiten ist nicht er-laubt. Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern oder ähnlichen Fahrzeugen sowie das Deponieren von Akkus in der Veranstaltungs-stätte stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten.

WEITERE VERHALTENSANWEISUNGEN
Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden, und dass es zu keiner Beschädigung von Einrichtungen oder Gegenständen kommt.
Fotografieren oder Filmen während der Vorstellung ist nicht erlaubt.
Getränke und Speisen dürfen ausschließlich in den dafür vorgese-henen Bereichen verzehrt und nicht in den Zuschauerraum mitge-nommen werden.
Im gesamten Publikumsbereich ist Rauchen/Dampfen verboten.
Das Abstellen jeglicher Gegenstände auf den Brüstungen der Ränge kann die im Parkett Sitzenden gefährden und ist deshalb untersagt.
Mäntel, Schirme, Stöcke, Rucksäcke, Einkaufstaschen, Helme und sonstige sperrige Gegenstände sind in den Garderoben abzugeben. Gebrechliche Personen dürfen Stöcke als unentbehrliche Stütze mitnehmen. Hüte sind im Publikumsbereich abzunehmen. Für Lo-gen gelten diese Vorschriften nicht.
Mobiltelefone oder andere Geräte dürfen während der Vorstellung weder Zuschauer*innen noch Darsteller*innen durch Signaltöne oder Licht stören.
Abfälle und dergleichen sind in den zur Verfügung stehenden Abfall-behältern zu entsorgen.

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
Bei Gefahr wird rechtzeitig die Aufforderung an die Besucher*innen zum ruhigen und zügigen Verlassen des Theaters ergehen. Den An-weisungen des Sicherheits- und Ordnungspersonals ist zu Ihrer ei-genen Sicherheit Folge zu leisten.
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) oder bei einem medizinischen Notfall ist umgehend der Publikumsdienst zu informieren.

KONTAKT
Der Publikumsdienst steht unseren Besucher*innen gerne für Aus-künfte und Hilfestellungen zur Verfügung!

Erreichbarkeit der Beauftragten der Veranstalterin während Veran-staltungen: 01 / 42700
Die gegenständliche Hausordnung wurde mit Bescheid der Magistratsabteilung 36–V genehmigt.

Direktion
Theater in der Josefstadt und Kammerspiele der Josefstadt