Hausordnung

HAUSORDNUNG
für Besucherinnen und Besucher aller Veranstaltungsstätten der Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m. b. H. gemäß § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 idgF

ANWENDUNGS- und GELTUNGSBEREICH
Diese Hausordnung gilt für Veranstaltungen in den Veranstaltungsstätten der Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. Die Einhaltung der Bestimmungen ist verpflichtend; bei Verstößen ist der Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte untersagt. Die Nichteinhaltung dieser Hausordnung unterliegt den Strafbestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes idgF.

ZUTRITTSKONTROLLE und AUFENTHALT
Der Eintritt ist ausschließlich auf die für das Publikum vorgesehenen Bereiche beschränkt. Ohne gültige Eintrittskarte dürfen Besucher:innen nicht eingelassen werden. Auf Verlangen sind die Eintritts- oder Abokarten dem Publikumsdienst vorzuweisen.
Eingesetztes Sicherheits- und Ordnungspersonal ist berechtigt, vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen, sowie Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z. B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen verbotener Gegenstände), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern.
Nach Vorstellungsbeginn können zu spät kommende Personen ausschließlich in der Pause eingelassen werden.
Nach Veranstaltungsende haben alle Besucher:innen die Veranstaltungsstätte schnellstmöglich zu verlassen.

JUGENDSCHUTZ
Das Wr. Jugendschutzgesetz idgF gilt in allen Veranstaltungsstätten.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen, die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insb. Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen oder der Betriebssicherheit) darstellen können. Verboten sind insbesondere:

  • Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; pyrotechnische Gegenstände;
  • giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Kanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente;
  • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
  • Pfeffersprays und Tränengas;
  • große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, große Taschen, Rucksäcke, Trinkrucksäcke, Reisekoffer;
  • Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
  • rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem Sicherheits- bzw. Ordnungspersonal. Dieses ist berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

MITFÜHREN VON TIEREN
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind – bei Vorlage der entsprechenden Nachweise – Blindenführ- und Partnerhunde. Blindenführhunde haben ein Führgestell, Partnerhunde eine Leine und einen Maulkorb zu tragen.

FLUCHT- und VERKEHRSWEGE
Alle Flucht- und Verkehrswege sind stets freizuhalten. Rollstühle und Stehplätze sind nur in den eigens hierfür bestimmten Bereichen zulässig. Eigene Sitzgelegenheiten, Sitzkissen, Sitzerhöhungen sowie Rollatoren dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Aus Sicherheitsgründen ist das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern oder ähnlichen Fahrzeugen sowie das Deponieren von Akkus in der Veranstaltungsstätte untersagt.

WEITERE VERHALTENSANWEISUNGEN
Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden, und dass es zu keiner Beschädigung von Einrichtungen oder Gegenständen kommt.
Fotografieren oder Filmen während der Vorstellung ist nicht erlaubt.
Getränke und Speisen dürfen nur in dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt und nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
Im gesamten Publikumsbereich ist Rauchen/Dampfen verboten.
Das Abstellen jeglicher Gegenstände auf den Brüstungen der Ränge kann die im Parkett Sitzenden gefährden und ist deshalb untersagt. 
Mäntel, Schirme, Stöcke, Rucksäcke, Einkaufstaschen, Helme und sonstige sperrige Gegenstände sind in den Garderoben abzugeben. Hüte sind im Publikumsbereich abzunehmen. Für Logenplätze gelten diese beiden letzten Vorschriften nicht.
Gebrechliche Personen dürfen Stöcke oder Krücken als unentbehrliche Stütze mitnehmen. Es ist darauf zu achten, dass diese Gehbehelfe keine Fluchtwege blockieren.
Mobiltelefone oder andere Geräte dürfen während der Vorstellung weder Zuschauer:innen noch Darsteller:innen durch Signaltöne oder Licht stören und sind daher abzuschalten.
Abfälle und dergleichen sind in den zur Verfügung stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
Bei Gefahr wird rechtzeitig die Aufforderung an die Besucher:innen zum ruhigen und zügigen Verlassen des Theaters ergehen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist den Anweisungen der Exekutive, der Feuerwehr, der Organe der Stadt Wien, des Veranstalters/der Veranstalterin, aller Einsatzkräfte sowie des Sicherheits- und Ordnungspersonals unbedingt Folge zu leisten.
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle etc.) oder bei einem medizinischen Notfall ist umgehend der Publikumsdienst zu informieren.

RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN
Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien sind berechtigt, Personen aus der Veranstaltungsstätte wegzuweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist oder wenn die Person gegen die Hausordnung verstößt. Eine Missachtung der Wegweisung durch Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien stellt eine Verwaltungsübertretung dar.

KONTAKT
Der Publikumsdienst steht unseren Besucher:innen gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung!
Erreichbarkeit der Beauftragten der Veranstalterin während Veranstaltungen: 01 / 42700

Direktion
Theater in der Josefstadt | Kammerspiele der Josefstadt